2024 02 11

Der Aschermittwoch ist ein strenger Fasttag und Abstinenztag: wir beschränken uns auf eine einmalige Sättigung – das Fasten und verzichten auf Fleischspeisen – die Abstinenz. Das Abstinenzverbot verpflichtet alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.

Eine Vorankündigung dürfen wir für Samstag, den 24. Februar 2024 machen: Nach der Vorabendmesse wird es wieder die Fastensuppe im Pfarrhof geben – gerne auch zum Mitnehmen. 
Und am Samstag, 2. März 2024, findet unser Einkehrtag statt – Anmeldungen nehmen wir gerne im Pfarrhof entgegen.